In schweren Fällen des Lipödems werden seit Anfang 2020 die Kosten für die Liposuktion bei Lipödem von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Fettabsaugung bei einem Lipödem im Stadium III wurde als neue Leistung in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen, allerdings befristet bis zum 31. Dezember 2024. Bis dahin sollen weitere Erkenntnisse aus einer Erprobungsstudie vorliegen, die die Wirkung der Liposuktion in jedem einzelnen Stadium des Lipödems untersuchen wird.
Lipödem Selbstzahler trotz akuter Schmerzen?
Die Erkrankung betrifft so gut wie jede 10. Frau und zeichnet sich durch eine vermehrte Fettgewebsvermehrung an Extremitäten aus. Hände und Füße sind davon ausgenommen. Diese Fettverteilungsstörung kann insbesondere im Stadium III zu starken Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führen. Der Druck- oder Berührungsschmerz geht dabei vom Weichteilgewebe aus. Auch in den Lipödem Stadien 1 und 2 kommt es vermehrt zu starkem Druckschmerz und Einschränkung der Lebensqualität. Hier wird der Patient/in leider selbst zur Kasse gebeten, trotz Schmerzen. Allerdings sei gesagt, dass man in Rücksprache mit seiner Krankenkasse eventuell auch in den Anfangsstadien mit eine Kostenerstattung rechnen kann.
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